Ab sofort könnt ihr eure eBooks auch an Bibliotheken liefern. Wir stellen euch die drei neuen Vertriebskanäle vor und zeigen euch, wie ihr eure Titel dafür freigebt und was es zu beachten gilt.
Wo finde ich die Freigabemöglichkeiten?
Bearbeitet euer Buch wie gewohnt über „Bearbeiten“ unter „Meine eBooks“. Ihr findet dann die neue Seite „Vertriebskanäle“ im Veröffentlichungsformular.
Mit Hilfe der Checkboxen und Schalter könnt ihr einzelne Vertriebskanäle zur Belieferung an- und abwählen. Ein Klick auf das Informationsicon blendet eine Kurzbeschreibung sowie Wissenswertes zum jeweiligen Vertriebskanal ein.
DNB
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) archiviert von jeder Publikation, egal ob gedruckt oder digital, ein Exemplar in ihrem Buch- bzw. Datenbestand. Die Ablieferung eines Exemplars ist für jeden Selbstverleger verpflichtend. Um die Ablieferung zu erleichtern, könnt ihr diese in Zukunft durch das Aktivieren des Schalters automatisch über unsere Plattform erledigen.
Wichtig: Die Ablieferung des Pflichtexemplars ist pro Buch ein einmaliger Vorgang. Im Gegensatz zu den Shops, bei denen ein eBook unbegrenzt oft aktualisiert werden kann, kann ein bereits archivierter Titel bei der DNB später nicht mehr aktualisiert werden. Bitte aktiviert die Option daher erst, wenn ihr das finale Manuskript und Cover hochgeladen und alle Metadaten ausgefüllt habt. Solltet ihr bereits selbst ein Pflichtexemplar abgeliefert haben, ist eine erneute Lieferung über unsere Plattform nicht möglich.
Bibliotheken (Onleihe, auch bekannt als DiviBib / EKZ)
Wählt ihr die Bibliotheksoption, stellt ihr euer Buch der Onleihe der Firma DiviBib zur Verfügung. Büchereien im deutschsprachigen Raum sowie im In- und Ausland können für ihre digitale Bibliothek, die sie ihren Kunden anbieten, bei der Onleihe Exemplare eines Titels einkaufen (ein sogenannter Lizenzkauf). Hat eine örtliche Bücherei oder Bibliothek eine Lizenz eines Titels erworben, kann das eBook fortan von den Kunden der Bibliothek ausgeliehen werden.
Der Ausleihvorgang ist vergleichbar mit dem Ausleihen eines gedruckten Buchs: Möchte eine Bibliothek ein Buch beispielsweise fünfmal gleichzeitig zur Ausleihe anbieten, muss das Buch auch fünfmal zum Ausleihen in der Bibliothek vorhanden sein. Auf eure eBooks übertragen bedeutet das, dass die Bibliothek entsprechend auch fünf Lizenzen eures eBooks erwerben muss.
Vergütung
Da es sich um einen Lizenzverkauf eures Titels handelt, könnt ihr für die Belieferung der Onleihe einen gesonderten Lizenzverkaufspreis festlegen. Pro Exemplar, das eine Bibliothek anschließend von der Onleihe erwirbt, erhaltet ihr eine einmalige Vergütung. Die Vergütungshöhe beträgt 70% vom Nettoerlös. Der Nettoerlös berechnet sich aus dem Nettoladenpreis abzüglich einer Kommissionsgebühr in Höhe von 25%.
Rechenbeispiel
Bei einem festgesetzten Lizenzpreis von z.B. 3,99 Euro und einem Vertrieb eines Digitalen Ausleihexemplars an eine Bibliothek innerhalb Deutschlands mit 7% Mehrwertsteuer berechnet sich das Honorar wie folgt:
Berechnung des Nettopreises
3,99 € / 1,07 = 3,73 €
Berechnung des Nettoerlöses (Abzug von 25% Kommissionsgebühr für die Onleihe)
3,73 € x 0,25 = 0,93 €
3,35 € – 0,93 € = 2,80 €
Berechnung des Autorenhonorars (70% vom Nettoerlös)
2,80 € x 0,30 = 0,84 € (Anteil für tolino media)
2,80 € – 0,84 € = 1,96 €
Mehr Details zur Onleihe findet ihr auch in diesem Blogbeitrag.
Skoobe
Skoobe ist eine Internetplattform, auf der Kunden zu einem festen Abopreis pro Monat unbegrenzt viele Bücher ausleihen und lesen können. Es handelt sich folglich um ein klassisches Flatrate-Modell, durch das sich viele neue Leser erschließen lassen.
Neue Bücher werden jeden Donnerstag in den Skoobe-Katalog aufgenommen. Die neu aufgenommenen Bücher werden mit Vorlaufzeit für jede Woche händisch von der Skoobe-Redaktion kuratiert. Entsprechend kann es je nach Auswahlverfahren etwas dauern, bis ein freigegebener Titel bei Skoobe erhältlich ist.
Vergütung
Pro gelesenem Exemplar ( = min. 10% wurden gelesen) erhaltet ihr ein Honorar in Höhe von 70% des Nettoerlöses. Als Berechnungsgrundlage des Nettoerlöses im jeweiligen Monat dienen bei Skoobe u.a.:
-
- der Verkaufspreis, der zum 1. des jeweiligen Kalendermonats an Skoobe gemeldet wurde,
- sowie die Anzahl aller gelesenen Skoobe-Abo-eBooks im Gesamtsortiment von Skoobe am Ende des jeweiligen Kalendermonats
Die Anzahl der als gelesen abgerechneten Skoobe-Abo-eBooks ist in der Abrechnung einsehbar, Trenddaten im Account können wir hierfür leider nicht zur Verfügung stellen. Da die Anzahl der gelesenen Skoobe-Abo-eBooks im Gesamtsortiment von Skoobe monatlichen variieren, variiert somit auch der monatliche Nettoerlös für am Skoobe-Programm teilnehmende Abo-eBooks.
Etwaige Rabatt- und Gratisaktionen von Skoobe für seine Abonnenten haben keinen Einfluss auf die Abrechnung. Jedes gelesene Skoobe-Abo-eBook wird auf der Basis des o.g. Verkaufspreises abgerechnet und vergütet.
Abrechnung der neuen Vertriebskanäle
Wir rechnen Verkäufe von Skoobe und der Onleihe monatlich ab. Trenddaten stehen nicht zur Verfügung, da die Verkäufe erst am Monatsende erfasst werden.
Wichtige Info zur ersten Abrechnung: Da der erste volle Abrechnungsmonat der November sein wird, erfolgt die allererste Abrechnung der Verkäufe erst im Dezember 2019. Danach werden beide Vertriebskanäle fortan im monatlichen Rhythmus abgerechnet und ausgezahlt.
Stornierung
Um den Vertrieb in einem Vertriebskanal zu widerrufen, entfernt das Häkchen aus der entsprechenden Option und klickt auf der Zusammenfassungsseite auf „Buch veröffentlichen“, um die Stornierungsmeldung an den entsprechenden Kanal zu übermitteln.
Im Fall der Onleihe wird das stornierte eBook fortan Bibliotheken nicht mehr zum Kauf angeboten. Bibliotheken, die bereits eine Lizenz erworben haben, behalten diese und dürfen sie Kunden weiterhin zur Ausleihe anbieten.
Im Fall von Skoobe wird das stornierte eBook Kunden nicht länger zur Ausleihe angeboten. Kunden, die das eBook bereits zuvor ausgeliehen haben, haben noch 90 Tage Zeit, um die Lektüre zu beenden, bevor der Titel aus ihrem Benutzerkonto entfernt wird.
Achtung: Wenn ihr die „Stornieren“-Funktion unter „Meine eBooks“ verwendet, um euer eBook aus den tolino-Shops zu entfernen, wird es gleichzeitig auch aus allen Bibliotheksservices entfernt.
Noch Fragen?
Für noch mehr Details empfehlen wir euch einen Blick in Abschnitt 6 unserer AGB.
Natürlich sind wir auch unter publishing@tolino.media jederzeit für eure Fragen und Anregungen da.
Wir wünschen euch viel Spaß mit den neuen Vertriebskanälen und gute Verkäufe.
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Liebes Tolino-Team,
in eurem Beitrag schreibt ihr, dass der neue Reiter ab sofort verfügbar sei. Leider sind bei mir nur die Standard-Reiter zu sehen, die auch bisher immer an dieser Stelle waren. Werden die Nutzer erst nach und nach freigeschaltet? Ich wollte das Ganze mal testen 🙂
Liebe Grüße
Melanie Reichert
Liebe Melanie,
das spricht dafür, dass in deinem Browser-Cache noch die alte Version der Plattform abliegt. Leere bitte den Cache oder drücke alternativ (unter Windows) Strg+F5, um die Seite neu zu laden und dabei die Cache-Leerung zu erzwingen.
Viele Grüße
Daniel
Liebes Team,
Meines Wissens nach braucht die DNB (Deutsche Nationalbibliothek) zum Archivieren eine pdf Datei.
Hier, bei Tolino, lade ich aber ein ePub hoch.
Oder ist die DNB nun soweit und willens auch ein ePub zu archivieren?
Herzlichen Dank!
Liebe Daniela,
die DNB archiviert das Epub. Eine PDF ist nicht notwendig.
Viele Grüße
Daniel
Merci!
Hallo,
habe ich das richtig verstanden, wenn man sein Buch für Onleihe freigibt, erwirbt die Bücherei ein Buch und kann es dann beliebig oft verleihen? Man bekommt aber nur eine einmalige Vergütung, egal, wie oft das Buch dann in den Bibliotheken verliehen wird?
Danke und beste Grüße
Heike
Hallo Heike,
ja, das ist richtig. Es ist im Grunde genau derselbe Vorgang wie bei einer klassischen Bücherei:
Eine Bücherei erwirbt vom Verlag ( = Onleihe) ein oder mehrere Exemplare eines Titels, die fortan bei ihr im Regal stehen und von den Büchereikunden ausgeliehen werden können. Sie hat die Exemplare für Geld erworben, also gehören sie ihr (im Fall eines eBooks handelt es sich also um eine „unbegrenzt nutzbare Lizenz“). Wenn der Verlag einen Titel nicht mehr vertreibt (d.h. wenn du deinen Titel für die Onleihe stornierst) und ihn dadurch nicht mehr zum Kauf anbietet, kann die Bücherei zwar keine weiteren Exemplare mehr für ihr Sortiment erwerben, aber die, die sie bereits erworben hat, gehören ihr und werden auch weiterhin angeboten.
Für den Verkauf des Exemplars an die Bibliothek erhältst du eine Vergütung. Für alle folgenden Ausleihen dann nicht mehr.
Viele Grüße
Daniel
Hallo,
die Aussage »Es ist im Grunde genau derselbe Vorgang wie bei einer klassischen Bücherei« kann ich nicht nachvollziehen – wie werden den die Bibliothekstantiemen der klassischen Buchleihe bei der Onleihe gehandhabt?
Mit den besten Grüßen
Reiner Kaltenegger
Hallo Herr Kaltenegger,
zu den Tantiemen zwischen Bibliothek und Onleihe haben wir keine Informationen, da es sich um das individuelle Vertragsverhältnis zwischen jeder Bibliothek und der Onleihe handelt. Gegenüber uns als Lieferant und Ihnen als Autor erfolgt die Abrechnung jeder verkauften Lizenz wie oben erläutert.
Viele Grüße
Daniel Seebacher
Vielen Dank, Daniel, und sorry für den Doppelpost, aber die Seite hing mächtig und ich wusste nicht, ob meine Frage durchgegangen ist.
Viele Grüße
Heike
Liebe Heike,
kein Problem – wir haben den doppelten Kommentar gelöscht 🙂
Was muss man bei der Meldung zur DNB beachten, wenn man eBook und print eines Buches hat. Reicht es dann, den Haken bei euch zu setzen und kommentarlos zwei Print-Exemplare an die DNB zu schicken?
Liebe Katharina,
die Ablieferung des Pflichtexemplars bezieht sich nur auf das eBook. Inwiefern du für die Ablieferung der Printausgabe die DNB gesondert informieren musst, wäre eine Frage für den Kundensupport der DNB, da wir mangels Printangebot dazu keine weiteren Infos haben. Schau am besten mal hier: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Sammeln/Koerperliche_Medienwerke/koerperliche_medienwerke_node.html
Viele Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
vielen Dank an das tm-Team für die neuen Möglichkeiten! Das ist ein weiterer Schritt für uns professioneller zu werden, klasse! Exemplarabgaben für die DNB sind wichtig und gut für die Literaturwissenschaft etc.
Skoobe funktioniert wohl so ähnlich wie das KDP-select Programm, d.h. mein Titel wird dort angeboten und ich bekomme erst Geld, wenn er ausgeliehen UND ein Teil davon gelesen wird. Hm … muss man überlegen, ob das sinnvoll ist.
Was spricht dafür?
Was dagegen?
Noch eine andere Frage. Ich habe mal gehört, das die Ebook-Lizenzen, die über divibib/onleihe an die Bibliotheken verkauft werden, zeitlich begrenzt sind, die Ebooks also nicht für immer und ewig in der Bibliothek ausgeliehen werden können. Die Begründung dazu war, das sich Druckbücher, vor allen Dingen Taschenbücher, durch die Ausleihvorgänge abnutzen und die Titel üblicherweise nach einer gewissen Zeit entweder nachgekauft oder aus dem Programm genommen werde. Stimmt das?
Viele Grüße
Hardy Crueger
Lieber Hardy,
danke für das Kompliment :-). Es freut uns, dass dir die neuen Vertriebsoptionen gefallen.
Die Lizenz, die eine Bibliothek von der Onleihe einkauft, ist in der Tat eine unbegrenzt gültige Lizenz. Wir haben aber von einigen Bibibliotheken als Rückmeldung erfahren, dass das nicht zwangsläufig bedeutet, dass eine Bibliothek eine Lizenz auch auf immer nutzen wird. Viele Bibliotheken rotieren in regelmäßigen Abständen ihr Sortiment durch, damit sie – genau wie eine Buchhandlung – auch immer verschiedene Titel im Angebot haben. Das schließt auch die Rotation des E-Book-Angebots mit ein.
Zur Skoobe-Frage:
Was dafür und was dagegen spricht, ist natürlich durch uns nur bedingt zu beantworten, da man das letztendlich auf Titelbasis entscheiden sollte. Wir finden sowohl die Onleihe als auch Skoobe tolle Möglichkeiten, um beispielsweise die ersten Bände einer Reihe anzubieten und so neue Käufer für die Folgebände zu gewinnen. Auch Backlist-Titel, die im Verkauf nicht mehr ständig Umsätze erwirtschaften, können in der Leihe als Zweitverwertung neu aufblühen.