Gesetze im Selfpublishing

Gesetze im Selfpublishing

Wer ein Buch veröffentlicht, muss sich nicht nur mit Plotten, Schreiben und Vermarkten beschäftigen, sondern auch bedenken: Es gibt Gesetze im Selfpublishing, die berücksichtigt werden müssen. Wir haben euch die wichtigsten Gesetze und Regelungen zusammengestellt.


 

Vorweg: Wir wollen, können und dürfen keine Rechtsberatung geben. Auch hat dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann nicht ins Detail gehen. Informiert euch daher immer vor eurer Veröffentlichung, ob ihr mit allem auf der sicheren Seite seid. Kürzere Gesetze solltet ihr einmal durchgelesen haben, mit komplexeren wie den Regelungen zum Urheberrecht solltet ihr euch zumindest in groben Zügen vertraut machen.

 

Buchpreisbindung

In Deutschland und einigen anderen Ländern gilt die Buchpreisbindung. Printbücher und eBooks müssen auf allen Verkaufsplattformen zum identischen Preis angeboten werden. Das gilt auch, wenn ihr ein Buch auf einer Messe oder eurer Webseite verkauft. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat eine gute Übersicht zur Buchpreisbindung.

 

Impressumspflicht

In Deutschland und einigen anderen Ländern müssen eBooks, Druckerzeugnisse und Webseiten über ein Impressum verfügen. Details dazu findet ihr in unserem Blogbeitrag zum Thema Impressum.

 

Urheberrecht

Das (deutsche) Urheberrechtsgesetz regelt den Schutz geistigen Eigentums, Nutzungsrechte und Sanktionen bei Verstößen. Dieses Gesetz ist relativ komplex und umfangreich und hat, wie vieles, Ausnahmen und Grauzonen.

Generell aber gilt: Wenn ihr nicht Urheber*in eines Werkes seid, dürft ihr dieses erst einmal nicht verwenden. Bei Urheberrechtsverletzungen drohen Abmahnungen, sowie Unterlassungs- und Schadensersatzklagen.

Wenn ihr also fremdes geistiges Eigentum (Texte, Grafiken, Tabellen, Listen, Fotos, Zeichnungen, Screenshots aus Games und von Webseiten, Fotos, Filme, Cover, aber auch Ideen, Rezepte, Forschungsergebnisse etc.) in euren Büchern verwenden möchtet, müsst ihr euch vor Veröffentlichung die Erlaubnis und die Nutzungsrechte bei dem/der Urheber*in dafür einholen. Einfach ein Bild aus dem Internet herunterladen und aufs Cover setzen? Ganz schlechte Idee. Wenn ihr euch unsicher seid oder den/die Urheber*in nicht erreichen/ermitteln könnte, folgt dem alten journalistischen Grundsatz „In case of doubt – leave out“: Im Zweifelsfall weglassen.

 

Bildrecht

Das Bildrecht tangiert direkt mehrere andere Rechte:

  1. Das > Urheberrecht an einem Bild. Wie andere urheberrechtlich geschützte Werke dürft ihr diese nicht ohne Zustimmung verwenden.
  2. Das > Persönlichkeitsrecht der fotografierten Person.
  3. Hausrechte beim Fotografieren auf fremden Grundstücken sowie gewerbliche Schutzrechte, wenn der fotografierte Gegenstand z.B. eine Fotografieerlaubnis benötigt (> Markenrecht).

 

Persönlichkeitsrechte

Das Persönlichkeitsrecht bündelt eine Reihe von Gesetzen, die dem Schutz der Persönlichkeit vor einem Eingriff in den sogenannten Lebens- und Freiheitsbereich dienen. Es kann auch über den Tod hinaus Anwendung finden.

Für Autor*innen besonders interessant sind hier

  1. Das Recht am eigenen Bild. Ihr dürft nicht einfach Fotos von Personen machen, verwenden und veröffentlichen. Kinder sind hier besonders geschützt. Holt euch daher immer eine schriftliche Genehmigung ein. Ausnahmen gibt es natürlich, z.B. bei Personen des sogenannten öffentlichen Interesses. Aber auch hier gilt wieder: Erst informieren und abklären, dann veröffentlichen.
  2. Schutz von Privat- und Intimsphäre sowie der Persönlichkeitsrechte. Im Buch detailliert mit dem Ex-Partner abrechnen? Die Nachbarn beleidigen und ihr Privatleben ausbreiten? Den Arbeitsgeber verleumden? Alles keine guten Ideen, besonders, wenn diese Personen deutlich als reale Menschen erkennbar sind oder sogar namentlich genannt werden.

 

Markenrecht

Das „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ regelt Schutz und Verwendung von Marken und Markenkennzeichen. Dieses können Wörter, Slogans, Logos, Bilder und Jingles, aber auch Farben, Formen, Designs, Verpackungen und weiteres sein.

Bevor eure Protagonist*innen also Coca-Cola trinkend durch Ikea schlendern und auf eurem Umschlag ein BMW zu sehen ist, solltest ihr euch beim Markeninhaber informieren, ob die Verwendung der Marke auf diese Art und Weise erlaubt ist. Oft findet ihr auf den Webseiten großer Marken in den FAQ oder AGB schon entsprechende Informationen.

Marken könnt ihr in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts recherchieren.

 

Weitere Gesetze mit inhaltlichen Beschränkungen

Die Kunstfreiheit ist ein Deutschland ein Grundrecht. Dennoch dürft ihr nicht alles in eure Bücher schreiben, was ihr wollt, und diese veröffentlichen. Neben den Einschränkungen durch Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrecht gibt es weitere Aspekte. Themen, deren Verbreitung gesetzlich verboten ist, sind z.B.

Auf diese Inhalte stehen zum Teil empfindliche Strafen. Sollten Bücher mit derartigen Inhalten auf unserer Plattform hochgeladen werden, lehne wir diese nicht nur ab, sondern erstatten zusätzlich Anzeige.

 

Lizenzen

Meist ist es einem gar nicht bewusst: Für Software und Schriften habt ihr nur eine Lizenz erworben, die bestimmt, wie ihr diese verwenden dürft (privat, gewerblich, online, offline, begrenzt, unbegrenzt etc.). Stellt daher vor Veröffentlichung sicher, dass ihr z.B. die in eurem eBook oder Printbuch verwendete Schrift gewerblich nutzen dürft. Für Mircosoft Word findet ihr die Auflistung der enthalten Schriften und alles rund um die kommerzielle Verwendung z.B. auf deren Hilfeseite.

Auch bei Inhalten, die unter CC, also einer Creative Commons Urheberlizenz, veröffentlicht wurden, sollten ihr euch genau informieren, wann ihr diese benutzen und wie ihr die Urheber*innen und die Quelle zitieren müsst.

 

AGB und Verträge

Neben gesetzlichen Regelungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge für euch als Autor*innen relevant. Egal ob es die AGB eures Distributors, der Shops, in denen eure Bücher verkauft werden, oder die euer Stock-Foto-Plattform sind – lest diese sorgfältig, denn sie bilden die Geschäftsgrundlage und enthalten wichtige Informationen.

Arbeitet ihr mit Lektor*innen, Grafiker*innen usw. zusammen, schließt ihr mit diesen meist einen Vertrag ab. Hier gilt das gute alte Jurist*innen-Latein: Pacta sunt servanda. Verträge müssen eingehalten werden.

 

Steuern

„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“ soll Benjamin Franklin einst gesagt haben. Auch als Selfpublisher*in müsst ihr die Steuer beachten. Hier gilt ebenfalls: Bitte informiert euch im Zweifelsfall bei einem Steuerfachmenschen oder eurem Finanzamt.

  1. Einkommenssteuer: Eure Einnahmen aus Buchverkäufen und eure Honorare unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Also ab in die Steuererklärung damit!
  2. Umsatzsteuer: Je nach Höhe eures Einkommens aus freiberuflicher Tätigkeit seid ihr umsatzsteuerpflichtig oder fallt unter die Kleinunternehmerregelung.
  3. Gewerbesteuer: Verkaufst du deine Bücher auch selbst, musst du meist ein Gewerbe anmelden und dann werden ggf. Gewerbesteuern fällig.

Ihr seht, die Gesetze im Selfpublishing sind vielfältig. Lasst euch davon aber nicht abschrecken, sondern informiert euch vorab über Regelungen (und Änderungen dieser Regelungen), die euch und euer Buch betreffen. Seid ihr unsicher, zieht am besten Expert*innen zu Rat.

Martina Raschke

One thought on “Gesetze im Selfpublishing

  1. Danke für diesen informativen Text!
    Ich bin mir bewusst, dass die mit Absicht gewählte Kürze nur Stichworte zulässt. Dennoch fehlen mir einige wichtige Aspekte für die Praxis. So wäre es etwa wert gewesen, beim Urheberrecht die Klammerausdrücke um das Zitat zu erweitern. Wörtliche Zitate und Liedtexte sind oft genug urheberrechtlich geschützt, sie sollten entweder sehr kurz gehalten oder in indirekter Rede wiedergegeben werden. Auch die Frage, ob ein Titel noch frei ist, oder ob der geplante Buchtitel zur Verwechslung mit bestehenden Werken führen kann, sollte gestellt werde. Wie ich den eigenen Titel meines vorgesehenen Werkes noch vor seiner Veröffentlichung schützen bzw. reservieren kann, wäre von Belang, um nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte anzusprechen. Und bei der Einkommensteuer ist die Aufforderung zu pauschal! Die meisten der vom Artikel angesprochenen Autorinnen und Autoren werden als Selfpublisher eher weniger nennenswerte Erträge einfahren (sonst kämen sie nicht zu tolino media), also fehlt der Hinweis, dass den Einkünften aus den unterschiedlichen Ertragsarten Freigrenzen oder Pauschbeträge, zumindest Werbungskosten in nachgewiesener Höhe gegengerechnet werden können. Eine Steuerschuld entfällt dann u.U. Ansonsten nützliche Anregungen. Dafür ein Dankeschön.
    Mit besten Grüßen
    Michael Kothe, Autor

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