Symbolbild für Steuersenkung

Steuersenkung auf eBooks – Das müsst ihr wissen – UPDATE

UPDATE 05.06.2020: Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2020 im Rahmen eines Konjunkturprogrammes eine Steuersenkung vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 beschlossen. Damit sinkt auch der ermäßigte Steuersatz für eBooks ab Juli von 7% auf 5%.

Was bedeutet das für euch AutorInnen? Analog zur Steuersenkung auf eBooks im Dezember 2019 (damals von regulär 19% auf ermäßigte 7%) müsst ihr euch um nichts kümmern, sondern erhaltet automatisch bei gleichbleibendem Verkaufspreis mehr Geld. Für alle weiteren Fragen empfehlen wir euch diesen Blogbeitrag, gerne könnt ihr uns natürlich auch direkt kontaktieren.


Am 18.12.2019 ist die Änderung am Umsatzsteuergesetz in Kraft getreten, die den Steuersatz auf eBooks von regulär 19% auf ermäßigte 7% senkt. Damit sind eBooks steuerlich an die Behandlung gedruckter Bücher angeglichen. In diesem Beitrag erfahrt ihr alles Wissenswerte zur Steuersenkung und was sie für eure Abrechnung und euer Honorar bedeutet.


Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Deutschland auf eBooks?

Vor dem 18.12.2019 wurden eBooks in Deutschland stets mit 19% besteuert, also mit dem vollen, regulären Steuersatz wie die meisten anderen Waren. Gedruckte Bücher unterliegen dagegen seit vielen Jahren einem ermäßigten Steuersatz von 7%. Die Gründe für den ermäßigten Satz sind vielfältig, unter anderem argumentiert der Gesetzgeber aber damit, dass Bücher als Kulturgut förderungswürdig sind und jeder Person der Zugang zu Kultur und Wissen finanziell ermöglicht werden sollte.

Vor dem Hintergrund dieser Argumente war es bisher nicht nachvollziehbar, warum eBooks steuerrechtlich schlechter als Printausgaben gestellt sein sollten. Deshalb hat der Gesetzgeber – nach einem EU-weiten Beschluss – nun den Steuersatz für eBooks ab dem 18.12.2019 an Printausgaben angeglichen. Es gelten ab sofort 7% Mehrwertsteuer auf eBooks. Österreich zieht mit einem ermäßigten Steuersatz von 10% ab dem 1.1.2020 nach. In der Schweiz unterliegen eBooks schon lange einem ermäßigten Steuersatz von 2,5%.

 

Was bedeutet die Änderung für mein Honorar und meine Abrechnung?

Kurz gesagt: Ihr erhaltet bei gleichbleibendem Verkaufspreis mehr Geld.

Hier ein Rechenbeispiel nach dem alten Steuersatz mit 19% und einem Verkaufspreis von 3,99 Euro:

Berechnung des Nettopreises

3,99 € / 1,19 = 3,35 €

Berechnung des Anteils für tolino media

3,35 € x 0,3 = 1,00 €

Berechnung des Autorenanteils

3,35 € – 1,00 € = 2,35 €

 

Hier nun ein zweites Rechenbeispiel nach dem neuen Steuersatz mit 7% und einem Verkaufspreis von 3,99 Euro:

Berechnung des Nettopreises

3,99 € / 1,07 = 3,73 €

Berechnung des Anteils für tolino media

3,73 € x 0,3 = 1,12 €

Berechnung des Autorenanteils

3,73 € – 1,12 € = 2,61 €

Auf der Dezemberabrechnung, die Mitte Januar durchgeführt werden wird (und ebenso auf der einmaligen Jahresabrechnung für alle Beträge, die unter 20 € liegen), werden sich die Nettobeträge pro Verkauf folglich unterscheiden: Verkäufe in Deutschland, die vor dem 18.12.2019 in den Shops stattgefunden haben, werden noch mit 19% Steuersatz berechnet. Verkäufe in Deutschland ab dem 18.12.2019 werden mit 7% Steuersatz berechnet. Alle Verkäufe ab dem 1.1.2020 werden dann für immer mit 7% berechnet.

Wir haben in den Daten, die wir an unseren Auslieferungsdienstleister und über diesen an die Shops der tolino-Allianz melden, den reduzierten Steuersatz seit heute hinterlegt.
Da aber alle an einem Verkauf beteiligten Partner (elektronische Dienstleister, Shops, Auslieferungsservices) ihre Systeme zeitgleich zum heutigen Tag umstellen, kann es zu einzelnen Verzögerungen kommen, wodurch noch Transaktionen zeitweise mit 19% anstatt mit 7% durchgeführt werden könnten, bis die Umstellung aller technischen Prozesse abgeschlossen ist.

 

Muss ich als AutorIn etwas tun?

Nein, die Umstellung des Steuersatzes betrifft nur die Technik bei der Auslieferung und beim Verkauf. Ihr müsst nichts weiter unternehmen, es wird sich um alles gekümmert.

 

Wie werden Vorbesteller abgerechnet, deren Erscheinungstag erst nach dem 17.12.2019 liegt?

Für die Ermittlung des Steuersatzes von eBooks mit Vorbestellerfunktion ist ausschlaggebend, wann der Kunde/die Kundin das vorbestellte eBook erhält, wann also die Leistung – in diesem Fall der Download des Titels – erbracht wird. Das Datum des Erscheinungstages bestimmt daher den Steuersatz. Alle Titel, deren Erscheinungstermin nach dem 17.12.2019 liegt, werden daher mit 7% Steuersatz abgerechnet, selbst wenn der Kunde/die Kundin den Titel vor dem 18.12.2019 vorbestellt hat. In der Abrechnung können also Transaktionen, die Vorbesteller waren, mit neuem Steuersatz und altem Datum auftauchen.

 

Ich habe in meinem Account angegeben, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin. Erhalte ich dann in Zukunft auch 7% Umsatzsteuer anstatt 19% auf mein Honorar?

Die Umsatzsteuer auf das Autorenhonorar (in Abgrenzung zur geänderten Mehwersteuer auf eBooks) ändert sich nicht. Das Gesetz betrifft nicht alle Waren und Dienstleistungen, sondern nur explizit elektronische Verlagserzeugnisse, sprich eBooks. An den Steuersätzen auf andere Waren oder Dienstleistungen ändert sich nichts. Solltet ihr die Umsatzsteuerpflicht in eurem Account aktiviert haben, erhaltet ihr auch in Zukunft weiterhin 19% Umsatzsteuer auf euer Autorenhonorar von uns ausbezahlt, die ihr direkt an das Finanzamt abführt.

Die Steuersenkung betrifft also ausschließlich die KundInnen im Shop, die euer eBook kaufen, wodurch ihr mehr an jedem verkauften Exemplar verdient als zuvor.

Daniel Seebacher

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